Alle Immobilieneigentümer von inländischen Grundstücken müssen eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Die Abgabepflicht beginnt ab 1.7.2022 und endet voraussichtlich am 31.10.2022. Wir unterstützen Sie gern bei der Abgabe der Feststellungserklärung, auch wenn Sie bisher noch kein Mandant bei uns sind.